Position der SPD-Ratsfraktion zum Entschuldungsvertrag
Die Stadt Hildesheim hat die Möglichkeit, innerhalb der nächsten zehn Jahre beinahe die Hälfte ihrer Schulden abzubauen. Voraussetzung ist der sogenannte "Zukunftsvertrag", in dessen Rahmen eine Entschuldungshilfe durch das Land und die niedersächsischen Kommunen gewährt wird. Um diesen zu bekommen muss die Stadt innerhalb von 2 Jahren ihr Defizit auf Null senken. Das wird nur mit massiven Einschnitten möglich sein. Die SPD-Fraktion erklärt, wie sie vorgehen möchte und wo ihre Grenzen liegen.
Position der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hildesheim zum Abschluss des Entschuldungsvertrages im Rahmen der „Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen“ vom 17. Dezember 2009 (Zukunftsvertrag):
I.
(1.) Der Abschluss des Zukunftsvertrages mit dem Land bietet der Stadt die Chance, 75% der Kassenkredite (zur Zeit rund 180 Millionen) abzuzahlen. Das sind etwa 140 Millionen der Gesamtschulden von rund 300 Millionen Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das jährliche Defizit der Stadt von derzeit rund 38 Millionen Euro bis 2013 abgebaut wird und ab 2014 keine Neuverschuldung mehr stattfindet. Ziel ist, die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeit für die Stadt zurückzugewinnen und ihre Zukunftsfähigkeit als attraktives Oberzentrum der Region zu sichern. Die SPD-Fraktion strebt den Abschluss des Zukunftsvertrages an.
(2.) Rat und Verwaltung bilden beim Schuldenabbau eine Verantwortungsgemeinschaft mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
• Die Verwaltung erarbeitet die Vorschläge zum Schuldenabbau und verantwortet ihre Durchführbarkeit und trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dafür zur Verfügung gestellten Daten und Fakten.
• Die Politik überprüft die Plausibilität, die Ausgewogenheit, die zu erwartenden Folgen sowie die Zumutbarkeit. Sie verantwortet mit dem Beschluss die Umsetzung der Maßnahmen.
• Anschließend verantwortet die Verwaltung die Ausführung des Beschlusses, was von der Politik kontrolliert wird.
(3.) Eine erhebliche Haushaltsverbesserung soll die Neuverhandlung des Kreisvertrages erbringen: ca. 16 Millionen Euro. Hier trägt die Verwaltung allein die Verantwortung für das Verhandlungsergebnis.
(4.) Die freiwilligen Leistungen – der Kern der kommunalen Selbstverwaltung – sollen auf drei Prozent des Gesamtaufwands begrenzt werden. Das Land definiert alle Leistungen, zu denen die Stadt nicht durch Gesetz verpflichtet wurde, als freiwillig. Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen legt fest, welche Leistungen das im Einzelnen sind. Die SPD-Fraktion hält die 3-Prozent-Genze, die auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs Bückeburg zurückgeht, für unangemessen, weil sie der besonderen Funktion Hildesheims als Oberzentrum nicht gerecht wird. Sie fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen mit dem Land auf die Anerkennung eines Fünf-Prozent-Anteils zu dringen.
(5.) Für die SPD-Fraktion sind Maßnahmen ausgeschlossen, deren Folgen ausschließlich negativ und ohne positive Effekte sind. Wenn ein Vorschlag nicht akzeptabel erscheint, muss die Haushaltsverbesserung an anderer Stelle erreicht werden. Es muss versucht werden, irreparable Schäden zu vermeiden.
(6.) Damit der Rat die Ergebnisse überprüfen kann, muss im Vertrag mit dem Land ein Automatismus für eine regelmäßiges Controlling der Umsetzung der Beschlüsse festgeschrieben sein. Dem Rat wird vierteljährlich berichtet. Zu jeder Maßnahme werden die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt einerseits und die Folgen der reduzierten Leistungserbringung andererseits klar und nachvollziehbar dargestellt.
(7.) Pauschale Budgetkürzungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Damit die politische Verantwortung übernommen werden kann, sind sie – wenn unvermeidbar – den zuständigen Ausschüssen detailliert darzulegen. Sofern sie sich nicht ausschließlich auf interne Prozesse beziehen, sondern Außenwirkung entfalten, müssen sie im zuständigen Fachausschuss beraten und vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden.
II.
(1.) Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Das gilt für die Menschen, das gilt für die Städte. Ein Fünftel der Bevölkerung besitzt vier Fünftel des Privatvermögens. Am unteren Ende besitzen zwei Fünftel nichts oder weniger als nichts. Mit einer gerechteren Einkommens- und Gewerbesteuer oder mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer könnte der Bundestag etwas dagegen tun. Die Vorschläge der SPD liegen vor.
(2.) Bei den Städten und Gemeinden zeigt sich das Auseinanderklaffen des privaten und öffentlichen Reichtums: Während Deutschland zu den reichsten Ländern der Welt gehört, sind die meisten Städte hochverschuldet. Hildesheim ist eine der höchstverschuldeten Städte Niedersachsens.
Gründe dafür sind zum Beispiel der Wegfall der Zonenrandförderung, der Solidarbeitrag zur deutschen Einheit, der Verlust bedeutender öffentlicher Arbeitgeber wie Landesbehörden und Bundeswehr, der immense Verlust industrieller Arbeitsplätze, der starke Anstieg der Sozial- und Jugendhilfekosten, die starken Rückgänge bei der Gewerbesteuer. Hinzu kamen Steuer- und Leistungsgesetze zu Lasten der Kommunen und vom Bund und Land beschlossene Gesetze, die sie ausführen müssen, ohne die Kosten erstattet zu bekommen. Zu den Gründen zählt aber auch, dass Verwaltung und Rat nicht rechtzeitig auf die Verschuldung reagiert haben. Vorschläge dazu gab es – auch von der SPD-Ratsfraktion –, die Hoffnung auf bessere Zeiten setzte sich durch.
(3.) Um aus der Schuldenfalle herauszukommen, wollen wir die Hilfe der Solidargemein-schaft des Landes und der Gemeinden, Städte und Landkreise Niedersachsens in Anspruch nehmen. Das Land und die Kommunen (auch Hildesheim) zahlen jährlich je zur Hälfte 35 Millionen Euro in einen gemeinsamen Entschuldungsfonds ein. Dieser Fonds, der im „Zukunftsvertrag“ am 17. Dezember 2009 vereinbart wurde, steht ab dem Jahr 2012 für Kommunen mit extremer Kassenkreditverschuldung zur Verfügung.
4.) Wir müssen die alten Schulden abzahlen und neue vermeiden. Dafür sind der Stadt Fristen gesetzt: für die Vermeidung der Neuverschuldung das Jahr 2014, für den Abbau der Kassenkredite zehn Jahre. In dieser Zeit kann sich die Stadt nur das Notwendigste leisten. Dazu gehören nach dem Verständnis der SPD auch das, was zu den so genannten freiwilligen Ausgaben zählt: Volkshochschule und Musikschule, Theater und Museum, Sport und Soziale Arbeit. Verträge werden eingehalten.
(5.) Mehr Geld geben kann nur jemand, der mehr Geld hat als andere. Daher fordern wir die Wohlhabenden und Leistungsfähigen auf, der Stadt finanziell zu helfen. Wir rufen alle Hildesheimerinnen und Hildesheimer auf, ihr bürgerschaftliches Engagement zu verstärken und ehrenamtlich Aufgaben zu übernehmen. Wir bitten um Verständnis für die Einschränkung städtischer Dienstleistungen und die notwendige Erhöhung von Steuern und Gebühren. Vom Land und Landkreis erwarten wir, dass sie sich an den Kosten überregional bedeutsamer Einrichtungen verstärkt finanziell beteiligen. Von den Umlandgemeinden erwarten wir, dass sie die Einrichtungen, die von ihren Einwohnerinnen und Einwohnern in Hildesheim genutzt werden, mitfinanzieren.
(6.) Der Entschuldungsvertrag hat das Ziel, wieder gestaltungs- und handlungsfähig zu werden. Die SPD wird dafür sorgen, dass unter Beteiligung der Betroffenen dafür Konzepte erarbeitet werden. Dafür steht mindestens die Zeit der Vorbereitung auf die Haushaltspläne 2012 und 2013 zur Verfügung.














